Wie kann ich mich für eine ergotherapeutische Behandlung anmelden?

Sie benötigen eine Verordnung für Ergotherapie von Ihren Arzt. Bei gesetzlich Versicherten ist die Verordnung 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

Sollten Sie keinen Termin innerhalb von 28 Tagen bekommen, müssen Sie sich die Verordnung neu ausstellen lassen. Dies ist in der Regel problemfrei möglich. Bitte beachten Sie, dass wir Behandlungen für orthopädische, neurologische und geriatrische Patientinnen und Patienten anbieten!

Privat versicherte Patientinnen und Patienten schließen mit der Praxis eine Vergütungsvereinbarung und zahlen an die Praxis. Sie erhalten dann eine Rechnung, die Sie mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bitte beachten Sie die Vertragsbedingungen Ihrer Krankenkasse. Es kann vorkommen, dass Ihre Versicherung nicht für die gesamte Höhe der Vergütung aufkommt! Die Differenz ist in diesem Fall von Ihnen zu tragen.

Bitte wenden Sie sich telefonisch, besser per E-Mail, an mich. Ich sende Ihnen dann die aktuellen Vergütungspreise zu.

Auch für Beihilfeberechtigte gelten die Preise für Privatpatienten!

Neben einer aktuellen Verordnung für Ergotherapie, bringen Sie bitte alle aktuellen Arztberichte und Befunde mit.

Für gesetzlich Versicherte Patienten und Patientinnen besteht eine Zuzahlungspflicht. Diese beträgt 10% der erfolgten Behandlungen plus 10€ Verordnungsgebühr.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Die Kriterien legt Ihre Krankenkasse fest. Nachdem Sie eine Befreiung erhalten haben, können Sie diese in der Praxis vorzeigen.

Ergotherapie in Tiergarten ist eine Bestellpraxis. Ihre Termine werden ausschließlich für Sie freigehalten. Trotzdem können Sie Termine bis zu 24 Stunden vorher absagen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen telefonisch an die Praxis.

Halten Sie sich nicht an diese Frist, kann Ihnen der Termin in Rechnung gestellt werden. Es sind in diesem Fall 50% der entfallenen Vergütung fällig.

Grundsätzlich biete ich Hausbesuche im näheren Umfeld der Praxis an. Aktuell habe ich keine freien Kapazitäten. Sie können sich allerdings auf die Warteliste setzen lassen.

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen inzwischen Fahrtkosten zu Therapiepraxen. Für genauere Details kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.